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Das Leistungsschutzrecht

05.03.2013

Die letzten Wochen waren für mich von vielem geprägt, aber nicht davon, sich mit wichtigen Netz-Themen wie dem “Leistungsschutzrecht“ auseinanderzusetzen. Alles was ich mitbekam, war Geek-Gossip, dass ahnen ließ, man bewege sich auf eine totalitäre Netzstruktur zu, die von Großverlagen kontrolliert wird und in dessen Folge die Blog-Landschaft ausgetrocknet werden sollte.

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Dank Benjamin Birkenhake bin ich nun aber schlau und vor allem froh. Das Gesetz ist durch. Und Birkenhake stellt nicht nur da, wie die von Untergangspropheten der Netzkultur vermeintlich propagierte Ausprägung des Gesetzes so apokalyptisch gar nicht ist.

Bei aller Liebe zur Freiheit. Da bleibt wirklich nicht viel zum sich drüber ärgern. Ob Springer und Google sich jetzt ein paar Taler hinundherschieben, das kann einem wirklich ziemlich gleich sein. Alle in einen Sack. Immer feste drauf hauen. Man trifft nie den Falschen. Was bleibt sind drei Dinge.

Vielmehr argumentiert er hin zu einer Utopie einer völlig neuen journalistischen Schule, weg von Majors, hin zu kleinen, unabhängigen Presse-Zellen, so möchte ich das nennen.

[…] und das dürfte der weit wichtigere Punkt sein – haben wir noch die Nachrichten-Agenturen. Ich prophezeihe das ja schon seit einer halben Ewigkeit und die Fortschritte sind wenig spektakulär, aber ich glaube, Reuters und der dpa hätte wenig besseres passieren können, als das Leistungschutzrecht. Sie werden – wie ich hoffe, schon bald ihre Bemühungen verstärken, ihre Meldungen auch an die Endkunden zu verbreiten, ggf. mit speziellen Lizenzen für Blogger und (wirklich) freie Journalisten. Wenn man versucht, einen (Informations-) Fluss zu verengen, sucht er sich eben ein anderes Bett.

Den gesamten, sehr lesenswerten Artikel “Das Leistungsschutzrecht ist da” gibt es auf anmut und demut.

In der Schlussfolgerung bleibt mir festzuhalten, dass die von Google angestoßene Kampagne auch nichts anderes war als Lobbyarbeit. Wobei wir die Lobby sind und Google der Lobbyist. Das war Panikmache par excellence. Denn für uns wird sich sobald nichts ändern. Und als Kapitalist und Wirtschaftswunderenkel bin ich sowieso ein Anhänger der Ansicht, dass wenn jemand Geld mit der Leistung eines anderen verdient, der Urheber ein Recht hat, daran mitzuverdienen – ob er dieses Recht geltend macht, soll ihm und nicht dem Verwerter überlassen sein. Um nichts anderes geht es wohl im Leistungsschutzrecht, sofern ich das richtig verstanden habe.

Am Ende gebe ich dann Birkenhake Recht, wenn er sagt, es bleibt der fade Beigeschmack des Lobbyismus … es fragt sich nur, welche Lobby hier geblendet wurde.

Foto: © photocase.com, Don Espresso

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